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Leasing

Leasingrückgabe: Was zählt als Verschleiß und was als Schaden?

Als Verschleiß gelten bei der Leasingrückgabe in der Regel: kleine Kratzer unter ca. 2 cm, Steinschläge im Lack vorne, normale Sitz- und Lenkradabnutzung sowie dezente Bordstein-Kratzer an den Felgen. Als Schaden werden bewertet: durchgehende lange Kratzer, Beulen, beschädigte Glasflächen, deutliche Felgenschäden und Risse in Polstern. Ein Vor-Check 4–6 Wochen vor dem Rückgabetermin schafft Zeit, nur die wirtschaftlich sinnvollen Stellen vorab zu reparieren.

Autor
Fachredaktion KFZ-Schadennetzwerk
Veröffentlicht
Aktualisiert
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Die Grundlage: Hersteller-Rückgabe-Richtlinie

Jeder Leasinggeber arbeitet mit einer Rückgabe-Richtlinie, die definiert, ab welcher Größe und Tiefe ein Lackschaden, ein Kratzer oder eine Felgenmarkierung als reparaturpflichtig gilt. Diese Richtlinien sind in der Praxis oft strenger formuliert als der gesetzliche Maßstab „vertragsgemäße Abnutzung“.

Wichtig: Die Richtlinie ist Bewertungsgrundlage, nicht zwingende Bewertungsregel. Im Streitfall vor Gericht gilt der vertragsgemäße Zustand – also das, was bei normaler Nutzung über die Laufzeit zu erwarten war. Das ist häufig kulanter als die Hersteller-Richtlinie.

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Typische Verschleißspuren – meist ohne Nachforderung

Verschleiß sind in der Regel: Steinschläge im Frontstoßfänger, an Motorhaube und A-Säule (technisch unvermeidlich), oberflächliche Kratzer im Klarlack auf Türen und Kotflügeln (unter ca. 2 cm, nicht bis aufs Blech), dezente Bordsteinkratzer an Felgenkanten (unter ca. 5 cm Länge), normaler Sitzwangenverschleiß auf der Fahrerseite, leichte Lenkradglättung.

Diese Stellen müssen Sie nicht reparieren – im Gegenteil: Eine schlecht ausgeführte Smart-Repair-Stelle wirkt im Rückgabe-Protokoll auffälliger als ein offener Steinschlag, weil sie als „nicht fachgerecht repariert“ eingestuft werden kann.

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Was als Schaden bewertet wird

Als reparaturpflichtige Schäden gelten typischerweise: Kratzer über 2 cm Länge und bis aufs Blech, Beulen jeder Größe, Steinschläge im direkten Sichtfeld der Frontscheibe, gerissene oder gebrochene Scheiben, deutliche Felgenschäden mit Materialabtrag, Risse oder Brandlöcher in Polstern, fehlende Ausstattung (Reifenwechsel-Werkzeug, zweiter Schlüssel, Handbuch, Ladekabel bei E-Fahrzeugen).

Bei E-Fahrzeugen kommt zunehmend ein weiteres Bewertungskriterium hinzu: der State-of-Health (SoH) der Batterie. Werte unter den vertraglich vereinbarten Schwellen (oft 80 % der Ursprungskapazität) können zu Nachforderungen führen – diese Position ist allerdings rechtlich umstritten und im Einzelfall anfechtbar.

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Vor-Check: warum 4–6 Wochen vor Rückgabe?

Ein systematischer Vor-Check liefert eine Liste aller Stellen mit Bewertung: was wird kommend als Schaden bewertet, was bleibt Verschleiß, was lässt sich wirtschaftlich vor der Rückgabe reparieren. Daraus entsteht eine Reparatur-Empfehlung, die nicht jeden Mangel beheben will, sondern nur die, deren Nachforderung höher wäre als die Reparaturkosten.

4–6 Wochen Vorlauf sind nötig, weil Smart-Repair-, Lack- und Felgen-Termine in der Regel nicht spontan verfügbar sind. Wer das zwei Wochen vor Rückgabe macht, zahlt Eilzuschläge oder reicht das Fahrzeug ungeprüft ein und akzeptiert die Nachforderung.

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Wenn die Nachforderung kommt: was tun?

Nachforderungen sind anfechtbar. Ein eigenes, unabhängiges Rückgabe-Gutachten dokumentiert, welche Positionen tatsächlich Schaden und welche Verschleiß sind. Erfahrungsgemäß fallen Nachforderungen nach gut begründetem Einspruch deutlich – in vielen Fällen halbiert oder besser.

Wichtig dafür: das Übergabeprotokoll bei Rückgabe genau prüfen und nichts vorschnell unterschreiben. Wer den Eingang der Mängel im Protokoll unwidersprochen bestätigt, hat es im Nachgang schwerer, einzelne Positionen anzufechten.

Häufige Folgefragen

Was Leser noch fragen.

01

Muss ich Steinschläge vor der Rückgabe reparieren lassen?

+

In der Regel nein – Steinschläge an Frontstoßfänger und Motorhaube gelten als typischer Verschleiß und werden meist nicht beanstandet. Anders bei Steinschlägen mit Lackbruch im Türbereich oder am Heck (untypische Position), die als Park- oder Fremdschaden bewertet werden könnten.

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Was passiert bei fehlender Ausstattung?

+

Fehlende Ausstattung wird vom Leasinggeber zum Listenpreis oder mit Pauschalen nachgerechnet – das sind oft die teuersten Nachforderungen pro Position. Vor der Rückgabe: zweiter Schlüssel, Reifenwechsel-Set, Bordbuch, Servicehefte und bei E-Fahrzeugen Ladekabel und Adapter prüfen.

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Lohnt sich ein eigenes Rückgabe-Gutachten?

+

Bei Nachforderungen ab ca. 1.500 € in fast allen Fällen. Die Gutachterkosten (typisch 300–600 €) werden bei erfolgreicher Anfechtung der Nachforderung in der Regel mit erstattet, und die Forderung sinkt erfahrungsgemäß deutlich.

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